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DSGVO-Änderungen: Was Website-Betreiber jetzt wissen müssen

DSGVO-Änderungen: Was Website-Betreiber jetzt wissen müssen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat seit ihrer Einführung im Mai 2018 die Art und Weise, wie personenbezogene Daten im Internet verarbeitet werden, grundlegend verändert. Nun stehen erneut wichtige Anpassungen an, die jeden Website-Betreiber betreffen – ob privat oder gewerblich.

 

Warum diese Änderungen?

Die EU hat erkannt, dass der Verbraucherschutz im digitalen Raum weiter gestärkt werden muss. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, mehr Transparenz zu schaffen und unseriösen Anbietern das Handwerk zu legen.

 

Was ändert sich konkret?

Direkter Zugriff auf Datenschutzbestimmungen:

Die Datenschutzbestimmungen müssen von jeder Seite der Website mit nur einem Klick erreichbar sein. Eine Verlinkung im Impressum reicht nicht mehr aus.

Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung:

Website-Betreiber müssen klar und verständlich darlegen, welche Daten erhoben werden, zu welchem Zweck sie verwendet werden, wie lange sie gespeichert und ob sie an Dritte weitergegeben werden.
Auch muss Auskunft darüber gegeben werden, ob Nutzerprofile erstellt werden.

Dokumentationspflicht:

Auf Anfrage muss eine kostenlose Dokumentation, über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einer bestimmten Person erstellt werden können.

 

Die drohende Abmahnwelle

Experten warnen vor einer Welle von Abmahnungen, da viele Websites bislang nicht an die neuen Anforderungen angepasst sind. Es ist daher dringend ratsam, die eigene Website zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

 

Handlungsempfehlungen für Website-Betreiber

Überprüfung der Website:

  • Stellen Sie sicher, dass die Datenschutzbestimmungen von jeder Seite aus leicht erreichbar sind.
  • Überprüfen Sie, ob Ihre Datenschutzbestimmungen alle erforderlichen Informationen enthalten.

Einholung von Rechtsberatung:

Da es sich um komplexe rechtliche Angelegenheiten handelt, ist es ratsam, sich von einem Rechtsanwalt oder einem Datenschutzbeauftragten beraten zu lassen.

Aktuelle Informationen:

Bleiben Sie auf dem neuesten Stand, der DSGVO, da sich immer wieder Änderungen ergeben können.

 

Wichtiger Hinweis:

Dieser Blogbeitrag dient lediglich der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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