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Barrierefreiheitsgesetz – Handeln oder Panikmache?

Barrierefreiheitsgesetz – Handeln oder Panikmache?

Aus gegebenem Anlass behandle ich das Thema ein weiteres Mal:

Seit Monaten geistert das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) durch die Medien – und spätestens seit dem 28. Juni 2025 landen auch bei vielen Website-Betreibern merkwürdige E‑Mails im Postfach. Da wird behauptet, dass jede Webseite – unabhängig von Größe oder Umsatz – sofort und vollumfänglich barrierefrei sein müsse. Dazu werden Links auf angebliche Gesetzestexte und „kostengünstige Plug-ins“ geschickt, die das Problem angeblich im Alleingang lösen. Klingt nach Pflicht, Druck und Panik. Doch was ist dran?

Worum geht es beim BFSG?

Das Barrierefreiheitsgesetz setzt eine EU‑Richtlinie um: Digitale Angebote sollen für möglichst viele Menschen nutzbar sein. Die bekannten Empfehlungen dafür sind die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines). Sie legen z. B. fest, wie Kontraste, Tastaturbedienbarkeit oder Screenreader‑Kompatibilität aussehen sollten.

Was gilt unbedingt?

  • Barrierefreiheit ist ein langfristiger Qualitätsgewinn – für Nutzer und Suchmaschinen.
  • Das BFSG regelt viele öffentliche und marktrelevante Angebote. Nicht jede private Kleinunternehmens‑Website ist automatisch betroffen.
  • WCAG sind die technische Referenz, doch die unmittelbare Rechtslage hängt von Branche, Zielgruppe und Dienstleistung ab.

BGG und AGG – kurz erklärt

Häufig fallen im selben Atemzug das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Kurz gefasst:

BGG
Regelt hauptsächlich die Gleichstellung gegenüber öffentlichen Stellen; private Unternehmen sind nur in spezifischen Fällen direkt betroffen.
AGG
Schützt vor Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen – relevant, aber nicht automatisch gleichbedeutend mit einer sofortigen, flächendeckenden Pflicht zur WCAG‑Konformität jeder Webseite.

Vorsicht vor unseriösen Schreiben

Derzeit kursieren E‑Mails, die starken Druck aufbauen und Links zu vermeintlich offiziellen Dokumenten oder kostengünstigen Plug-ins versenden. Ziel: Verunsicherung, damit lukrative (und oft fragwürdige) Lösungen verkauft werden.

„Seit 28.6.2025 sind Unternehmen laut Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) verpflichtet, Barrierefreiheit nach geltendem WCAG Standard für Ihre Webseite sicherzustellen…“ — solche Formulierungen sind oft irreführend und vereinfachen die Rechtslage zu stark.

Mein Fazit: Handeln – aber mit Augenmaß

Barrierefreiheit ist wichtig. Panik ist fehl am Platz. Empfehlenswert ist ein strukturiertes, schrittweises Vorgehen:

  1. Prüfen: Gilt das BFSG für Ihre Website jetzt schon?
  2. Verstehen: Welche Bereiche Ihrer Seite sind problematisch (z. B. Navigation, Formulare, Bildtexte)?
  3. Planen: Priorisieren Sie Maßnahmen nach Nutzer‑Relevanz und Aufwand.

Wie ich Sie unterstützen kann

Als Webdesigner helfe ich Ihnen pragmatisch und zielorientiert – ohne Panik, ohne unnötige Plug-ins:

  • Kurzanalyse & Prioritätenliste (barrierefreie Quick‑Wins)
  • WCAG‑orientierte Umsetzung (konzeptionell & technisch)
  • Barrierefreie Komponenten & zugängliche Formulare
  • Technische Dokumentation & Nachweispaket

Warum ein schrittweises Vorgehen?

Weil viele Maßnahmen sofort spürbaren Nutzen bringen (z. B. bessere Tastatursteuerung, aussagekräftige Bildtexte). Komplettlösungen, die per Plug-in angeblich „alles richten“, sind oft nicht ausreichend und können sogar neue Barrieren schaffen.


Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an eine Rechtsberatung.

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