BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das ab dem 28. Juni 2025 in Kraft tritt und die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) umsetzt. Ziel ist es, den barrierefreien Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu stärken, damit Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen können.
Definition:
Das BFSG verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören unter anderem digitale Angebote wie Websites, Apps und Onlineshops, aber auch Geräte wie Smartphones, E-Reader oder Geldautomaten. Produkte und Services müssen so entwickelt werden, dass sie von allen Menschen – unabhängig von Einschränkungen – nutzbar sind.
Hauptmerkmale und Anforderungen:
- Barrierefreie Produkte und Dienstleistungen: Betrifft u. a. Online-Shops, Bankdienstleistungen, Kommunikationsdienste, elektronische Geräte.
- Digitale Barrierefreiheit: Websites und Apps müssen Screenreader-tauglich, kontrastreich, per Tastatur bedienbar und strukturiert aufgebaut sein.
- Internationale Standards: Orientierung an den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines).
- Übergangsfristen: Verpflichtend ab dem 28. Juni 2025; Bestandsschutz für ältere Produkte bis 2030.
- Kontrolle & Sanktionen: Marktaufsichtsbehörden können Verstöße ahnden, Bußgelder und Verkaufsverbote verhängen.
Zweck:
- Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
- Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit für alle Nutzergruppen.
- Förderung von Inklusion und Chancengleichheit.
- Schaffung von einheitlichen Standards in der EU.
- Positionierung von Unternehmen als moderne, inklusive Anbieter.