Ihre Sicherheit im Datenschutz
Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft und verpflichtet alle Unternehmen, Firmen, Behörden und Einzelunternehmer, die mit personenbezogenen Daten arbeiten. Die DSGVO schützt jede natürliche Person vor Datenmissbrauch. Um dies zu gewährleisten, ist jeder, der personenbezogene Daten verarbeitet, an die DSGVO gebunden. Bei Verstößen drohen hohe Geldbußen.
Wann ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich?
Ein Datenschutzbeauftragter ist in der Regel erforderlich, wenn:
- besonders sensible Daten wie Bankdaten oder Krankenakten verarbeitet werden.
- mindestens 20 Mitarbeiter ständig mit personenbezogenen Daten arbeiten.
Ein Datenschutzbeauftragter ist Pflicht, wenn:
- die Verarbeitung personenbezogener Daten von einer Behörde oder öffentlichen Stelle durchgeführt wird.
- die Kerntätigkeit die regelmäßige und systematische Überwachung von Personen erfordert.
- die Kerntätigkeit die Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten) oder von Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Art. 10 DSGVO umfasst.
DSGVO: Gilt für alle!
Auch wenn Sie keinen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, sind Sie zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Sie müssen jede Verarbeitung personenbezogener Daten dokumentieren. Auf Anfrage müssen Sie Betroffenen Auskunft über die gespeicherten Daten erteilen – sowohl intern als auch extern. Ohne Dokumentation ist dies nicht möglich.
Was leistet ein externer Datenschutzbeauftragter?
Ich unterstütze Ihr Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter. Meine Aufgaben umfassen:
- Prüfung der Verarbeitung personenbezogener Daten und der Einhaltung der DSGVO-Richtlinien.
- Erstellung, Prüfung und Anpassung von Auftragsverarbeitungsverträgen (AV) sowie technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM).
- Schulung Ihrer Mitarbeiter, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen.
Zeitaufwand: Individuell und bedarfsorientiert
Der Zeitaufwand für die Datenschutzbetreuung ist individuell und hängt von der spezifischen Situation Ihres Unternehmens ab. Da jedes Unternehmen anders ist, kann ich keine pauschale Zeitangabe machen. Mein Ziel ist es, den Datenschutz in Ihrem Unternehmen umfassend und korrekt umzusetzen.