Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein Meilenstein im Datenschutzrecht. Sie hat die Art und Weise, wie Unternehmen und Organisationen mit personenbezogenen Daten umgehen, grundlegend verändert und den Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt gestärkt.
Definition:
- Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die den Schutz personenbezogener Daten von EU-Bürgern regelt.
- Sie trat am 25. Mai 2018 in Kraft und gilt in allen Mitgliedstaaten der EU.
- Die DSGVO legt einheitliche Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest und stärkt die Rechte der betroffenen Personen.
Hauptmerkmale und Funktionen:
- Rechte der betroffenen Personen:
- Die DSGVO stärkt die Rechte der betroffenen Personen, z. B. das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit.
- Rechenschaftspflicht:
- Unternehmen und Organisationen müssen nachweisen können, dass sie die Datenschutzgesetze einhalten.
- Datenschutz-Folgenabschätzung:
- Bei der Einführung neuer Technologien oder Prozesse, die ein hohes Risiko für den Datenschutz darstellen, muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden.
- Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen:
- Datenschutzverletzungen müssen innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden.
- Bußgelder:
- Bei Verstößen gegen die DSGVO können hohe Bußgelder verhängt werden.
Zweck:
- Schutz der personenbezogenen Daten von EU-Bürgern.
- Harmonisierung des Datenschutzrechts in der EU.
- Stärkung des Vertrauens in die digitale Wirtschaft.


